Teilzeit

Brückenteilzeit

Rückkehrticket zum Arbeitsplatz

Ein bis fünf Jahre befristete Teilzeit und danach wieder zurück zur vorherigen Arbeitszeit: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz, die Brückenteilzeit, erleichtert es Mitarbeitenden, die Arbeitszeit für einen beschränkten Zeitraum an ihre jeweilige Lebensphase anzupassen. Konkrete Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen nicht vorliegen. Von der Brückenteilzeit profitieren vor allem Wiedereinsteigende, denn nach dem Ablauf der Brückenteilzeit entstehen ihnen keine Nachteile. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit zwischen 46 und 200 Mitarbeitenden gilt eine besondere Zumutbarkeitsgrenze: Selbst, wenn alle Voraussetzungen für eine Brückenteilzeit erfüllt sind, müssen diese Unternehmen nur einem pro 15 Arbeitnehmenden den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Kleine Unternehmen mit bis zu 45 Beschäftigten sind von der Brückenteilzeitregelung ausgenommen.

Hintergrund

50 Prozent der Männer und gut 40 Prozent der Frauen würden ihre Arbeitszeit gern um mindestens 2,5 Wochenstunden verkürzen. 17 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer wiederum würden gern mindestens 2,5 Stunden pro Woche länger arbeiten (vgl. Bundesregierung 2018).

Tipp

Ausfallzeiten der Mitarbeitenden, die in Brückenteilzeit gehen, können Unternehmen ausgleichen, in dem Kolleginnen und Kollegen im eigenen Betrieb Mehrstunden übernehmen. Eine Bestandsaufnahme im Unternehmen gibt Aufschluss über die Bereitschaft zur Mehrarbeit. Auch Jobsharing kann hier ein alternatives Arbeitszeitmodell sein.

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