Jobsharing

Geteilte Kraft voraus

Beim Jobsharing teilen sich in der Regel zwei Mitarbeitende einen Arbeitsplatz – oder drei Personen zwei Arbeitsplätze – und die entsprechende Arbeitszeit in Teilzeit. Dabei muss die Arbeitszeit nicht gleichmäßig gehälftet oder gedrittelt werden, sondern kann beliebig zwischen den Mitarbeitenden aufgeteilt werden. Voraussetzung ist, dass sie eine vergleichbare Qualifikation mitbringen und konträre Arbeitszeiten anstreben. In der Praxis arbeiten in der Regel zwei Mitarbeitende je 60 Prozent, um Übergabezeiten abzudecken. Jobsharing verlangt von Mitarbeitenden, dass sie gut miteinander harmonieren, da die Arbeitsteilung ständige Abstimmungsprozesse und einen regen Austausch erfordert. Betriebliche Nachteile können so vermieden werden. Auch verantwortungsvolle Aufgaben können Mitarbeitende in dieser Teilzeitlösung bewältigen. Das Modell ist daher auch gut für Führungskräfte geeignet, die in reduzierter Arbeitszeit ihre Position behalten wollen. Unternehmen profitieren vom Jobsharing, da unabhängig von Krankheit, Urlaub oder Kündigung jederzeit eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Nicht zuletzt fließen die Kompetenzen zweier Personen in das Unternehmen ein.

Hintergrund

Im Jahr 2017 gaben rund 12 Prozent der Erwerbstätigen an, dass sie gern im Modell Jobsharing arbeiten würden (Statista 2019). 64 Prozent der Frauen sehen durch das Jobsharing keine Nachteile für das berufliche Fortkommen, bei den Männern sind es 44 Prozent (vgl. WZB 2019).

Tipp

Unternehmen können mit diesem Modell vor allem bei weiblichen Fachkräften punkten. Eine Möglichkeit ist es, erfahrene Führungskräfte, die altersbedingt weniger arbeiten wollen, mit jungen Führungskräften, die aus der Elternzeit zurückkehren und langsam die Stundenzahl erhöhen wollen, zusammenzubringen.

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