Sabbatical

Sonderurlaub für Vereinbarkeit

Eine berufliche Auszeit und dabei Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge weiter beziehen – das ermöglicht das Sabbatical. Im Durchschnitt beträgt die Dauer einer solchen Phase zwischen drei („Kurz-Sabbatical“) und zwölf Monaten („Sabbatjahr“). Mitarbeitende können im Vorfeld Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto ansparen und auf den erhöhten Lohn verzichten. Alternativ können sie durch eine Arbeit in Teilzeit Gehalt ansparen, das ihnen im Sabbatical ausgezahlt wird. Während des Sabbaticals sind sie dafür von der Arbeitsverpflichtung befreit. Beim Sabbatical per Zeitwertguthaben sparen Mitarbeitende nicht nur Überstunden an, sondern auf einem sogenannten Langzeitkonto oder Arbeitszeitkonto auch Weihnachtsgeld, Boni sowie nicht genutzte Urlaubstage. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Sabbatical. Ist aber die Sabbatical-Vereinbarung erst einmal getroffen, sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich an diese gebunden. Zahlreiche Betriebe fördern sogar ein Sabbatical, da sie sich davon Vorteile für die Entwicklung der Mitarbeitenden versprechen. Beschäftigte haben – ähnlich wie nach einem Urlaub – einen Anspruch, nach der Auszeit wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

Hintergrund

Ein Sabbatical wünscht sich aktuell knapp jeder und jede zweite Beschäftige in Deutschland. Mehr als zwei Drittel wollen mehr Zeit mit der Familie verbringen. 57 Prozent nutzen die Auszeit für sich und ihre Interessen, weitere 57 Prozent, um zu verreisen und 54 Prozent, um neue Perspektiven für ihr Leben zu finden (Forsa o. J. ).

Tipp

Der Blick über den Tellerrand bringt neue Ideen, Einblicke und Kreativität. Wer seinen Beschäftigten ermöglicht, einen Lebenstraum zu erfüllen, kann mit ausgeprägter Loyalität rechnen. Ein Sabbatical vermeidet außerdem Doppelbelastungen: Beschäftigte, die im Sabbatical für ihre Kinder, erkrankte Eltern, ihre Partnerinnen oder Partner sorgen oder den Hausbau organisieren, stehen dem Unternehmen nach dem Sabbatical erholter zur Verfügung.

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